Die Feuerwehr der Stadt Wels macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der derzeitigen trockenen und teilweise windigen Wetterlage, die “Waldbrandschutz-Verordnung” ab sofort in Kraft getreten ist. Auch in Wels ist die Gefahr eines Waldbrandes gegeben. Offenes Feuer, wie Grillen, Lagerfeuer oder eine achtlos weggeworfene Zigarette können ausreichen, um Felder, Wiesen und Wälder bzw. die Traunauen in Brand zu setzen.
Die Waldbrandschutz-Verordnung ist dringend einzuhalten. Darin heißt es wörtlich: “In den Waldgebieten der Stadt Wels sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.”
Sollte es trotz allen Schutzmaßnahmen zu einen Brand kommen, ist unverzüglich die Feuerwehr mittels Notruf 122 zu verständigen!
Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft
Die Feuerwehr der Stadt Wels macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der derzeitigen trockenen und teilweise windigen Wetterlage, die “Waldbrandschutz-Verordnung” ab sofort in Kraft getreten ist. Auch in Wels ist die Gefahr eines Waldbrandes gegeben. Offenes Feuer, wie Grillen, Lagerfeuer oder eine achtlos weggeworfene Zigarette können ausreichen, um Felder, Wiesen und Wälder bzw. die Traunauen in Brand zu setzen.
Die Waldbrandschutz-Verordnung ist dringend einzuhalten. Darin heißt es wörtlich: “In den Waldgebieten der Stadt Wels sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.”
Sollte es trotz allen Schutzmaßnahmen zu einen Brand kommen, ist unverzüglich die Feuerwehr mittels Notruf 122 zu verständigen!
Grafik: FF Wels
Verordnung: BH Wels-Land
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